Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Privat Versicherte

Je nach Deinem mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag, werden Leistungen des Hebammen-Leistungskatalogs übernommen. Bitte kläre im Vorfeld die Erstattung der Hebammenleistungen mit Deiner Versicherung. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung und begleichen diese selbst. Die Rechnung reichst du zur Erstattung bei Deiner Versicherung ein.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Leistungen ohne Geburtshilfe und somit für die Schwangerschaft und das Wochenbett der 2,0 fache Satz.


Geburtsvorbereitung

Der Geburtsvorbereitungskurs ist für Schwangere kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen. Solltest Du wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, hast Du die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung auf ärztliches Rezept.  Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.

Die Kursgebühren für Deinen Partner müsst Ihr in der Regel selbst zahlen. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren, fragt am besten bei Eurer Krankenkasse nach.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Ihr in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen findet Du unter “Leistungen”.

Hebamme Julia Bluhm

Hebamme in Barth und Umgebung

Hebamme
Julia Bluhm
Tel. 0151-67793579